Berechnen Sie nachvollziehbar, wie tatsächliche Zahlungen eine Forderung reduzieren, oder simulieren Sie einen monatlichen Ratenplan. Jede Zinsperiode und jede Anrechnung bleibt einzeln sichtbar.
Kapital, anerkannte Kosten, Zinsbeginn und anwendbaren Zinssatz eingeben.
Geleistete Teilzahlungen verbuchen oder einen monatlichen Ratenplan prognostizieren.
Kosten, Zinsen, Kapital und Restsaldo für jede einzelne Periode nachvollziehen.
Der Rechner zeigt Rechenregeln und rechtliche Annahmen getrennt.
Eine Zahlung wird grundsätzlich nur insoweit auf das Kapital angerechnet, als der Schuldner nicht mit Zinsen oder Kosten im Rückstand ist. Für mehrere Schulden regeln Art. 86 und 87 die Bezeichnung beziehungsweise gesetzliche Zuordnung.
Art. 85 OR ist dispositiv: Parteien können eine andere Anrechnung vereinbaren. Werden Zinsen oder Kosten ohne Rechtsmissbrauch bestritten, kann eine Zahlung auf die anerkannte Kapitalforderung anzurechnen sein. Die Option «Kapital zuerst» ist deshalb nur eine bewusst gewählte Alternativannahme.
Der gesetzliche Verzugszins beträgt grundsätzlich 5% pro Jahr. Besondere oder vertragliche Zinssätze können abweichen. Der Rechner bildet keinen Zinseszins und entscheidet weder Verzugseintritt noch Bestand einzelner Kosten.
Der vollständige Rechner funktioniert lokal und übermittelt keine Eingaben.
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